Mit Rücksicht auf ihre Mitpatienten und wegen möglicher Brandgefahr, ist das Rauchen in Kranken- und Behandlungszimmern sowie auf den Fluren verboten.
Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten Sie Ihren Angehörigen wieder mitgeben. Für sie wird nur Haftung übernommen, wenn sie der Verwaltung gegen Quittung zur Aufbewahrung übergeben worden sind.
Sollten Sie eine Brille oder Kontaktlinsen, eine Zahnprothese oder ein Hörgerät tragen, empfehlen wir Ihnen dringend, diese Gegenstände nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen aufzubewahren. Bei unsachgemäßer Aufbewahrung (in Papier, Taschentüchern etc.) könnte beim Aufräumen der Zimmer leicht ein Verlust oder eine Beschädigung eintreten, für die das Krankenhaus keine Haftung übernimmt.