Patientin im Gespräch mit einer Ärztin
Patientin im Gespräch mit einer Ärztin
© Monkey Business / fotolia.com
Patientin im Gespräch mit einer Ärztin
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Wichtige Informationen für Patienten und Angehörige

Allgemeine Krankenhausleistungen

Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.

Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine weiteren Kosten.


Wahlleistungen

Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis erhältlich. Folgende Wahlleistungen stehen Ihnen in unserem Krankenhaus zur Auswahl:

  • Behandlung durch die Chefärzte der Hauptfachabteilungen
    (In diesem Fall liquidieren alle an Ihrer Behandlung beteiligten leitenden Abteilungs- und Konsiliarärzte sowie ärztlich geleiteten Untersuchungseinrichtungen gesondert.)
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
  • Telefon, Fernsehen (Im Ein- bzw. Zweibettzimmer-Zuschlag ist die Grundgebühr bereits enthalten.)

Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss einer Vereinbarung über die Wahlleistung "Behandlung durch den Chefarzt" alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich dann die Person des betreuenden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.


Ärztliche Versorgung

Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu beantworten, entweder während der Visite oder nach Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.

Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte, wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich. Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.


Entlassung

Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer stationären Aufenthalt nicht mehr notwendig ist und Sie nach Hause entlassen werden können. Haben Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen, Gehhilfen etc.? Dann geben Sie diese bitte der Stationsleitung zurück.

Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig verlassen, müssen Sie durch Unterschrift bestätigen, dass Sie die Verantwortung für alle etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte, dass solch ein Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Die Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung oder durch ungebührliches Verhalten erfolgen.

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