Bei Lebensgefahr oder schweren Unfällen ist direkt der Rettungsdienst zu alarmieren.
Feuerwehr/ Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Die Meldung sollte immer folgende Informationen enthalten:
1. Wo ist es passiert?
Ort, Straße (ggf. Hausnummer, Stockwerk, Name)
2. Was ist passiert?
Beschreiben Sie kurz die Situation!
3. Wie viele Verletzte oder
Kranke gibt es?
4. Welche Verletzungen
oder Krankheitszeichen hat der Hilfsbedürftige?
5. Warten Sie auf Rückfragen
der Leitstelle, nicht zuerst auflegen!
Bei Vergiftungen oder Verdacht auf eine Vergiftung ist die Beratungsstelle die kompetenteste Informationsstelle. Sie ist jedoch im Vergiftungsfall kein Ersatz für einen Notruf an die regionale Rettungsleitstelle!
Für den Transport ins oder aus dem Krankenhaus, zwischen Krankenhäusern oder zu ambulanten Maßnahmen in Praxen und Krankenhäusern werden Krankentransportwagen (RTW) und qualifizierter Betreuung bereitgestellt.
Bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Änderungen und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.