Wichtige
Informationen für Patienten und Angehörige
Allgemeine Krankenhausleistungen
Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt.
Diese umfassen die ärztlichen Leistungen einschließlich
aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente,
die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem
Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich
krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme
der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer
der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer
den gesetzlichen Zuzahlungen keine weiteren Kosten.
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen
hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren
und nur gegen Aufpreis erhältlich. Folgende Wahlleistungen
stehen Ihnen in unserem Krankenhaus zur Auswahl:
- Behandlung durch die Chefärzte der Hauptfachabteilungen
(In diesem Fall liquidieren alle an Ihrer Behandlung beteiligten
leitenden Abteilungs- und Konsiliarärzte sowie ärztlich
geleiteten Untersuchungseinrichtungen gesondert.)
- Unterbringung
in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
-
Telefon, Fernsehen (Im Ein- bzw. Zweibettzimmer-Zuschlag
ist die Grundgebühr bereits enthalten.)
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss
einer Vereinbarung über die Wahlleistung "Behandlung
durch den Chefarzt" alle medizinisch erforderlichen
Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich dann die Person des
betreuenden Arztes ausschließlich nach der medizinischen
Notwendigkeit.
Ärztliche
Versorgung
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte haben
Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte
sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu beantworten,
entweder während der Visite oder nach Vereinbarung in einem
persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen wissen möchten,
wie es Ihnen geht. Die Ärzte, wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses,
unterliegen aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem
ausdrücklichen Einverständnis möglich. Dies sollten Sie zuvor
mit dem Stationsarzt abklären.
Entlassung
Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn
Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer
stationären Aufenthalt nicht mehr notwendig ist und
Sie nach Hause entlassen werden können. Haben Sie noch
entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen,
Gehhilfen etc.? Dann geben Sie diese bitte der Stationsleitung
zurück.
Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung
des Arztes vorzeitig verlassen, müssen Sie durch Unterschrift
bestätigen,
dass Sie die Verantwortung für alle etwaigen Folgen
selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte, dass solch ein
Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Die Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen
die Hausordnung oder durch ungebührliches Verhalten
erfolgen.
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